« 1. Dem Antrag von A.___ um finanzielle Sozialhilfeleistungen wird entsprochen. 2. Für die Wohnungsmiete von Oktober bis Dezember 2021 wurde eine Nachzahlung (3 Monate) von gesamt Fr. 1'200.– am 2. August 2022 und am 24. März 2023 geleistet und ist damit abgegolten. 3. Für die Wohnungsmiete (2-Personen-Haushalt) werden durch das Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ ab 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 max. Fr. 1'200.– inkl. Nebenkosten übernommen.