F. Am 2. März 2023 erkundigte sich das Departement des Innern im Verfahren DIGS411-666 beim Sozialamt nach dem Stand der Abklärungen betreffend die Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels und damit der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten (act. 10 des Verfahrens DIGS411-666). Das Sozialamt nahm am 6. April 2023 Stellung (Posteingang am 14. April 2023), wies auf laufende Abklärungen hin und