E. Mit Entscheid vom 22. November 2022 (Verfahren DIGS411-630) hiess das Departement des Innern den Rekurs gegen die Verfügung vom 4. Januar 2022 teilweise gut, verpflichtete das Sozialamt zur Nachzahlung von Fr. 1'200.– (für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 rückwirkend verfügte und bereits vollstreckte reduzierte Anrechnung der Wohnkosten inkl. Nebenkosten mit Fr. 1'000.– statt Fr. 1'400.–, Erw. 7.3) und wies die Sache hinsichtlich der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten zu weiteren Abklärungen betreffend die Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels (Rechtmässigkeit der Auflage) an das Sozialamt zurück (Erw.