B. Mit Verfügung vom 26. März 2021 auferlegte das Sozialamt A.___ die Auflage, sich ab sofort um eine günstigere Wohngelegenheit zu bemühen, welche dem festgelegten Ansatz entspreche, und kündigten an, ab 1. September 2021 maximal Fr. 1'000.– (inkl. zusätzliche Mietkosten von Fr. 150.–) für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten zu berücksichtigen (vi-act. 1271). Der festgelegte Ansatz betrug Fr. 850.– für einen Ein-Personenhaushalt. Fr. 150.– wurden als zusätzliche Mietkosten für die Betreuung von ein bis zwei Kindern gewährt. A.___ suchte keine neue Wohnung.