Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels aufgrund einer vom Durchschnitt abweichenden, aktuellen schweren Erkrankung des Rekurrenten. Rechtswidrigkeit der mit Zwischenverfügung erteilten Auflage, eine günstigere Wohnung zu suchen (Erw. 5.2). Gutheissung des Rekurses im Hauptpunkt. Den Entscheid DIGS411-695 vom 22. September 2023 finden Sie im angehängten PDF-Dokument. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/19 Kanton St.Gallen Departement des Innern DIGS411-695 Entscheid vom 22. September 2023 Rekurrent A.___ gegen