2. Der Gemeinderat sei zu beauftragen, beim Budget für das Jahr 2023 folgende Vorgaben als Richtlinie zu beachten: a) Ein Defizit von höchstens 1 Mio. Franken bei gleichbleibendem Steuerfuss. Seite 6/10 b) Kein Bezug aus dem Eigenkapital oder aus Reserven.»