3.2 Nach Art. 40 GG stimmt die Bürgerversammlung zuerst über Anträge auf Nichteintreten, Rückweisung oder Verschiebung ab. Wie vorstehend dargelegt, kann das Budget auch zurückgewiesen werden. Art. 40 GG findet demnach auch auf die Abstimmung über das Budget Anwendung. Das bedeutet, dass über einen Rückweisungsantrag zum Budget in der Bürgerversammlung zuerst abgestimmt werden muss. 3.3 Der Beschwerdeführer stellte unter dem Traktandum 2 «Budget und Steuerfuss 2023» folgende Anträge: «1. Das Budget sei abzulehnen.