Die Vorbereitungsarbeiten, insbesondere die Ausarbeitung des Budgetentwurfs, obliegen dem Rat im Rahmen seines Rechts und seiner Pflicht der Bürgerschaft Anträge zu stellen. Der Budgetentwurf kann denn auch als eine Vielzahl von Ratsanträgen betrachtet werden, die der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft unterliegen. Die Bürgerversammlung kann den ihr vom Rat unterbreiteten Entwurf annehmen, ablehnen oder zurückweisen. Sie kann ihn aber auch ändern. Die Zulässigkeit von Änderungsanträgen aus der Mitte der Bürgerschaft ist allerdings auf jene Positionen beschränkt, die im Budgetentwurf enthalten sind. Das Traktandum «Budget» lässt nicht alle Anträge zu, die mit Einnahmen oder Ausgaben