1.4.2 Entgegen dem Vorbringen der Vorinstanz, dass der Beschwerdeführer den Verfahrensfehler in der Versammlung nicht gerügt habe und deshalb auf die Abstimmungsbeschwerde nicht einzutreten sei, ist dem Protokoll der Bürgerversammlung (vi-act. 6, S. 22) sowie den Tonbandaufnahmen (vi-act. 7, ab ca. 1:30:00 ff.) zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer sehr wohl zum Ausdruck brachte, dass er mit dem Vorgehen bzw. der Beurteilung des Versammlungsleiters nicht einverstanden ist: Der Beschwerdeführer stellte seine Anträge. Danach führte der Versammlungsleiter aus, dass das Budget später abgelehnt werden könne. Es handle sich nicht um einen Rückweisungsantrag, sondern um ein Votum