Die weiteren Eintretensvoraussetzungen der beiden Beschwerdeformen unterscheiden sich teilweise voneinander. Deshalb ist vorweg festzuhalten, welcher Beschwerdeform die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Rügen zuzuordnen sind. 1.3 Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss und zusammengefasst, es sei zu Unrecht nicht über seine Anträge zu Traktandum 2 (Budget) anlässlich der Bürgerversammlung vom 24. März 2023 abgestimmt worden. Aufgrund der Nichtbehandlung der Anträge sei die Abstimmung über das Budget 2023 zu Unrecht erfolgt. Das Vorgehen der Versammlungsleitung sei eine krasse Verletzung der demokratischen Rechte und sei deshalb für