«1. Mit einer vorsorglichen Verfügung sei festzustellen, dass diese Beschwerde in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft über das Budget 2023 aufschiebende Wirkung hat. 2. Der Beschluss der Bürgerschaft über die Genehmigung des Budgets 2023 der Gemeinde Bad Ragaz sei aufzuheben. 3. Der Gemeinderat Bad Ragaz sei anzuweisen, die Bürgerversammlung über das Budget 2023 erneut durchzuführen und über einen Antrag auf Ablehnung des Budgets abstimmen zu lassen.» C. Der vom Departement des Innern am 30. März 2023 erhobene Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– wurde am 11. April 2023 fristgerecht bezahlt.