4 wird dem Rekurrenten die Auflage erteilt, sein Geschäft bis 31. März 2023 zu schliessen, seine Selbständigkeit zu beenden und dem Sozialamt die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Auflage wird eine Kürzung bzw. Einstellung der Sozialhilfeleistungen in Aussicht gestellt bzw. angedroht. Aus der Rekursbegründung geht hervor, dass der Rekurrent die Auflage anficht. Diese bildet somit Streitgegenstand.