1.3 Der Rekurrent erhebt gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 20. Dezember 2022 Rekurs. Das Verfügungsdispositiv enthält nebst Erwägungen (Ziff. 1 und 2) die Ablehnung der Weiterführung des Ladenlokals und Ausübung der selbständigen Tätigkeit (Ziff. 3). Ferner umschreibt es die im Sozialhilferecht (vgl. Art. 16 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes [sGS 381.1; abgekürzt SHG]) geltende gesetzliche Meldepflicht und informiert über die Anrechnung sämtlicher Einnahmen (Ziff. 5). In Ziff. 4 wird dem Rekurrenten die Auflage erteilt, sein Geschäft bis 31. März 2023 zu schliessen, seine Selbständigkeit zu beenden und dem Sozialamt die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.