G. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 beantragte die Leiterin des Sozialamtes, an dem Beschluss vom 20. Dezember 2022 sei weiterhin festzuhalten. Die Weiterführung des Ladenlokals und die Ausübung der selbständigen Tätigkeit sei daher abzulehnen. Die Auflage, die Schliessung des Geschäftes bis 31. März 2022 (recte: 2023) abzuwickeln, sei zu erfüllen. Seite 3/7 H. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen