Zur Begründung wurde zusammengefasst ausgeführt, es sei nicht Aufgabe der Sozialhilfe, selbständig Erwerbende, deren Betriebe Verluste erwirtschaften, über längere Zeit finanziell zu unterstützen. Der Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit könne von der Sozialhilfekommission in absoluten Ausnahmefällen, bei Erfüllung mehrerer (konkret aufgeführten) von A.___ nicht vollumfänglich erfüllten Voraussetzungen, bewilligt werden.