5. Sämtliche Veränderungen in der persönlichen und finanziellen Situation, wie Zivilstandsänderungen, Wohnsitzänderungen, Änderungen der Haushaltsgrösse und Wohnsituation, Lohnveränderungen, Vermögensgewinn, Erbschaftsanfall, allfällige Zahlungen von Schuldnern, Erhalt von Sozialversicherungsrenten usw. sind dem Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ unverzüglich zu melden. Sämtliche Einnahmen werden angerechnet. »