B. Anlässlich eines Telefongesprächs vom 20. März 2020 teilte A.___ dem Sozialamt X.___ mit, dass er sich ab April 2020 gerne selbständig machen würde, der Mietvertrag würde bereits laufen. Ihm wurde mitgeteilt, dass dies vermutlich erst in drei Monaten möglich sei. Er solle mit dem Vermieter sprechen, ob er nicht später mit dem Mietvertrag beginnen könne. Unterlagen für eine Revision und die Kontoauszüge seien per E-Mail zu schicken oder in den Briefkasten zu werfen (act. 5/4).