1. Der Rekurs von A.___ wird insoweit gutgeheissen, als die Verfügung vom 15. Dezember 2022 aufgehoben und sein Einbürgerungsgesuch an den Einbürgerungsrat C.___ zur Durchführung des Auflage- und Einspracheverfahrens zurückgewiesen wird. 2. Der politischen Gemeinde C.___ wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.– auferlegt. Auf die Erhebung wird verzichtet. A.___ wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– zurückerstattet. 3. Die politische Gemeinde C.___ entschädigt A.___ ausseramtlich mit Fr. 2'375.40. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 14/14