5.2 Laut Art. 5 BüV gehören die rechtsstaatlichen Prinzipien, die freiheitlich demokratische Grundordnung, gewisse Grundrechte wie – wohl nicht abschliessend – die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pflicht zum Militär- bzw. Zivildienst sowie die Pflicht zum Schulbesuch dazu.