4.7 4.7.1 Die provisorische Steuerrechnung des Jahres 2022 wäre bis zum 31. Juli 2022 zu begleichen gewesen, was der Rekurrent nicht tat. Die Rechnung wurde am 9. Dezember 2022 beglichen, d.h. nach der Einbürgerungssitzung vom 23. November 2022, jedoch vor dem Erlass der Einbürgerungsverfügung vom 15. Dezember 2022. Ausserdem wurden – nach Angaben der Vorinstanz – alle definitiven Steuerrechnungen bezahlt.