4.6.2 Der Rekurrent wendet ein, er habe keine Steuerschulden. Mit Schreiben vom 26. August 2022 sei von der Steuerverwaltung der Vorinstanz bestätigt worden, dass die (definitiven) Steuerrechnungen der Steuerperiode 2021 bezahlt seien. Die Steuerverwaltung der Vorinstanz habe mit E-Mail vom 9. Dezember 2022 zudem bestätigt, dass die offene, provisorische Steuerrechnung des Jahres 2022 in der Höhe von Fr. 4'430.35 am 9. Dezember 2022 beglichen wurde, nachdem man eine Zahlungsvereinbarung mit Frist bis zum 30. April 2023 vereinbart habe.