schreiben/buergerrecht.html). Seite 10/14 4.6 4.6.1 Die Vorinstanz hält in ihrer Verfügung fest, zum Zeitpunkt der Einbürgerungssitzung (vom 23. November 2022) hätten Steuerschulden in der Höhe von Fr. 4'430.35 bestanden, wobei diese – nach einer schriftlichen Aufforderung vom 29. November 2022 hin – beglichen wurden.