schreiben/buergerrecht.html).
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4.6
4.6.1 Die Vorinstanz hält in ihrer Verfügung fest, zum Zeitpunkt der Einbürgerungssitzung (vom 23. November 2022) hätten Steuerschulden in der
Höhe von Fr. 4'430.35 bestanden, wobei diese – nach einer schriftlichen Aufforderung vom 29. November 2022 hin – beglichen wurden.