4.5.2 Gemäss Botschaft und Entwurf zum Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht kann sich die Nichtbeachtung der Steuerpflicht etwa durch Unterlassen der Bezahlung fälliger Steuern, wobei die Steuerausstände «sowohl definitiv als auch provisorisch veranlagte Steuern» umfassen, aber auch das Nichtbeachten von zivilrechtlichen Verpflichtungen negativ auswirken (ABI 2010 11, S. 26).