4.3 Im Strafregister-Informationssystem VOSTRA ist eine Straftat eingetragen (Auszug vom 11. August 2023). So wurde der Rekurrent am 8. Juli 2016 für eine mehrfache Übertretung von Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes (SR 812.121; abgekürzt BetmG) zwischen dem 18. September 2014 und dem 11. Juni 2016 und wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand nach Art. 91 Abs. 2 Bst. b des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG) zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 90.– mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Geldbusse in der Höhe von Fr. 650.– verurteilt.