Die Terminologien der «öffentlichen Sicherheit und Ordnung» und deren «erheblichen oder wiederholten» Missachtung wurden vom Ausländerrecht übernommen. Demzufolge beinhaltet die «öffentliche Sicherheit» die Unverletzlichkeit der Rechtsgüter der Einzelnen sowie der Einrichtungen des Staates, während die «öffentliche Ordnung» die Gesamtheit der ungeschriebenen Ordnungsvorstellungen umfasst, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (Botschaft vom 4. März 2011 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht