4. 4.1 4.1.1 Vorliegend sind mehrere Integrationskriterien strittig. Zuerst ist zu prüfen, ob der Rekurrent das Kriterium der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach Art. 12 Abs. 1 Bst. a BüG i.V.m. Art. 13 Abs. 1bis BRG und Art. 13 Abs. 1 Bst. c BRG nicht erfüllt. 4.1.2 Die Vorinstanz macht zunächst geltend, die Nichterfüllung dieses Kriteriums sei auf seine mehrfache Straffälligkeit in der Vergangenheit zurückzuführen.