E. Am 13. Januar 2023 wurde der Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'000.– fristgerecht einbezahlt. Seite 2/14 F. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2023 erläuterte der Einbürgerungsrat im Wesentlichen seine Verfügung vom 15. Dezember 2022 und beantragte die Abweisung des Rekurses. G. Mit Schreiben vom 1. März 2023 verzichtete die Rechtsvertreterin auf eine Stellungnahme. H. Mit E-Mail vom 11. August 2023 stellte das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht auf Anfrage der vorliegenden Instanz einen aktuellen VOSTRA-Auszug aus.