C. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 wies der Einbürgerungsrat C.___ (nachfolgend Einbürgerungsrat) das Gesuch um Einbürgerung ab. Zur Begründung führte er im Wesentlichen an, dass A.___ immer wieder straffällig gewesen sei, womit er gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen habe und die Werte der Bundesverfassung nicht respektiere. Zudem hätten zum Zeitpunkt der Einbürgerungsratssitzung vom 23. November 2022 Steuerschulden in der Höhe von Fr. 4'430.35 bestanden, wobei diese in der Zwischenzeit beglichen seien. Schliesslich würden gewisse eingeholte Amtsauskünfte negativ ausfallen.