B. Am 5. Dezember 2019 reichte A.___ beim Einbürgerungsrat C.___ das Gesuch um Einbürgerung ein. Am 2. November 2022 fand das Einbürgerungsgespräch statt. Mit Schreiben vom 29. November 2022 wurde A.___ sodann mitgeteilt, dass aufgrund von offenen Steuerschulden in der Höhe von Fr. 4'430.35 und den begangenen Straftaten das Einbürgerungsgesuch voraussichtlich abgelehnt werde.