a) die Dispositivziffer 1 der Verfügung vom 19. August 2022 wie folgt abgeändert wird: « 1. Das Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ stellen die Unterstützung für A.___ per 31. Juli 2022 ein. » b) das Sozialamt X.___ verpflichtet wird, dem Rekurrenten für Juli 2022 Fr. 302.40 nachzuzahlen. c) die Dispositivziffer 3 der Verfügung vom 19. August 2022 ersatzlos aufgehoben wird. 2. Die Rechtsverweigerungsbeschwerde wird zuständigkeitshalber dem Stadtrat X.___ überwiesen.