am 2. August 2022 von Fr. 7'334.45 und der Stiftung G.___ am 31. August 2022 von Fr. 51'428.10 ist der Rekurrent jedoch ab August 2022 nicht mehr bedürftig gewesen. Im Übrigen haben die Einnahmen aufgrund der Auszahlung des Überschusses am 2. August 2022 von Fr. 711.25 aus der Verrechnung von bevorschussten Sozialhilfeleistungen mit Nachzahlungen von IV-Rentenleistungen und Ergänzungsleistungen auch die Ausgaben überstiegen. Die finanzielle Sozialhilfe ist somit per 31. Juli 2022 einzustellen.