Im Übrigen sind gemäss dem gleichentags gefällten Entscheid des Departementes des Innern im Verfahren DIGS411-695 ab 1. April 2022 Fr. 1'400.– als Wohnkosten inkl. Nebenkosten zu berücksichtigen. Hinsichtlich der situationsbedingten Leistungen für die Ausübung der Obhut über C.___ ist aufgrund der vom Rekurrenten erstellten Transportliste und den Quittungen des Tixi K.___ erstellt, dass der Rekurrent C.___ im Juli 2022 an zehn Tagen betreut hat. Die von der Vorinstanz berechneten Obhutskosten von Fr. 10.– pro Tag für Verpflegung und allfällige Freizeitaktivitäten sind nicht zu beanstanden. Hinzu kommen Transportmehrkosten von Fr. 3.70 pro Betreuungstag für die Begleitung von C._