Aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Rekurses vom 5. Mai 2023 gegen die Verfügung vom 6. April 2023, worin die Vorinstanz dem Rekurrenten die Übernahme der Wohnkosten ab 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 von Fr. 1'200.– pro Monat zugesprochen hat, sind die Wohnkosten inkl. Nebenkosten in der Bedarfsberechnung ab 1. Juli 2022 in der tatsächlich angefallenen Höhe von Fr. 1'400.– zu berücksichtigen. Im Übrigen sind gemäss dem gleichentags gefällten Entscheid des Departementes des Innern im Verfahren DIGS411-695 ab 1. April 2022 Fr. 1'400.– als Wohnkosten inkl. Nebenkosten zu berücksichtigen.