_ nicht einzutreten und die Sache zuständigkeitshalber dem Stadtrat X.___ zu überweisen ist. Auf den Rekurs gegen die Einstellung der finanziellen Sozialhilfe per 30. Juni 2022 ist demgegenüber einzutreten, soweit der Rekurrent die Überprüfung der Nichtberücksichtigung situationsbedingter Leistungen für die Ausübung der Obhut über C.___ und die Höhe der berücksichtigten Wohnkosten in der Bedarfsberechnung ab 1. Juli 2022 beantragt. Auf die weiteren (sinngemässen) Begehren des Rekurrenten ist nicht einzutreten, da diese nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung bilden.