Massgebender Zeitpunkt zur Berechnung des Vermögensfreibetrags ist der erste Tag eines Monats (SKOS-RL D.3.1 Erläuterungen b). Da der 1. August 2022 (Montag) ein Feiertag gewesen ist und die Banken keine Zahlungen verarbeitet haben, die Überweisung der Versicherung H.___ von Fr. 7'334.45 am 1. August 2022 (und am Wochenende davor) also nicht hat gutgeschrieben werden können, erscheint es gerechtfertigt, für den Anspruch auf finanzielle