__ ausserdem Fr. 51'428.10 ausbezahlt erhalten. Unabhängig davon, ob seine beiden Kinder in die Berechnung des Vermögensfreibetrags einzubeziehen wären – dieser beträgt in der politischen Gemeinde X.___ Fr. 1'000.– für jedes minderjährige Kind – ist der Rekurrent aufgrund eines den Vermögensfreibetrag von total maximal Fr. 4'000.– überschreitenden Vermögens ab 2. August 2022 infolge der Auszahlung von Fr. 7'334.45 nicht mehr bedürftig gewesen. Massgebender Zeitpunkt zur Berechnung des Vermögensfreibetrags ist der erste Tag eines Monats (SKOS-RL D.3.1 Erläuterungen b).