Seite 26/31 genschaft beteiligt gewesen (vi-act. 191). Die Erbschaft hat er bei den Abklärungen zum Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe angegeben. Angaben darüber, was Gegenstand der Erbschaft gewesen ist, fehlen. Am 2. Februar 2021 hat er unterschriftlich bestätigt, dass er am 14. März 2019 eine Auszahlung aus der Erbschaft von Fr. 81'453.25 und am 7. November 2019 von Fr. 7'178.– erhalten habe (vi-act. 1424). Seine Angabe, er sei nicht mehr an einer Liegenschaft beteiligt, erscheint plausibel, zumal der Verkehrswert der Liegenschaft mit Fr. 73'193.– im Rahmen der Auszahlungen aus der Erbschaft liegt.