4.5 Nach dem Gesagten sind in der Bedarfsberechnung Juli 2022 Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'400.– und situationsbedingte Leistungen / Besuchsrecht C.___ von Fr. 137.– zu berücksichtigen. Die Ausgaben betragen damit also Fr. 3'219.95, während die Einnahmen unverändert bei Fr. 2'478.– liegen. Nach Abzug der KVG-Prämie von Fr. 439.55 verbleibt ein Ausgabenüberschuss von Fr. 302.40. Selbst unter Berücksichtigung von Wohnkosten inkl. Nebenkosten von lediglich Fr. 1'200.– verbleibt ein Ausgabenüberschuss von Fr. 102.40. Die Einnahmen des Rekurrenten haben dessen Bedarf also nicht gedeckt.