Es stellt sich deshalb zunächst die Frage, ob der Rekurrent C.___ mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hätte zur Mutter bringen können. In den Akten liegt ein Arztzeugnis vom 20. Dezember 2021, wonach für den Rekurrenten ein Fahrdienst zu den Therapien und Ärzten notwendig sei (vi-act. 567). Die zuständige Fachperson 1 hat zum Fallabschlussgespräch vom 18. Juli 2022 notiert, der Rekurrent gehe am Rollator (vi-act. 191). In Anbetracht dessen ist davon auszugehen, dass der Rekurrent C.___ im Juli 2022 nicht mittels öffentlichen Verkehrsmitteln hätte begleiten können, da dies zu gefährlich gewesen wäre.