Die Ausgabenposition Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wird im Warenkorb mit 41,3 Prozent und die Ausgabenposition Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung mit 13,3 Prozent gewichtet (KOS-Handbuch zur SKOS-RL C.3.1, Beilage Berechnung Ausgabenpositionen). Bei einer Differenz des Grundbedarfs zwischen einem Zwei- und einem Ein-Personenhaushalt von Fr. 528.– (Fr. 1'525.– abzüglich Fr. 997.–, gültig gewesen bis 31. Dezember 2022) betragen die (gewichteten) Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren also (gerundet) Fr. 7.30 pro Tag und für Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung Fr. 2.35 pro Tag (Fr. 528.– geteilt durch 30 = Fr. 17.60; Fr. 17.60 x 0.413= Fr. 7.27;