Der Grundbedarf umfasst unter anderem die Ausgabenpositionen Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren und Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung (SKOS-RL C.3.1 Abs. 1 Bst. a und h). Die Ausgabenposition Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wird im Warenkorb mit 41,3 Prozent und die Ausgabenposition Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung mit 13,3 Prozent gewichtet (KOS-Handbuch zur SKOS-RL C.3.1, Beilage Berechnung Ausgabenpositionen).