Es sind ihm also Kosten für das Mittagessen und für den «Zvieri», nicht aber für das Frühstück und das Abendessen angefallen. Ausserdem sind ihm Kosten angefallen, um C.___ jeweils zur Mutter zurück zu bringen sowie für allfällige Freizeitaktivitäten. Im Vergleich zu einem Kind, das die Ferien beim unterstützten Elternteil verbringt oder das aufgrund einer alternierenden Obhut teilweise beim unterstützten Elternteil wohnt, sind also tiefere Verpflegungs-, aber höhere Transportkosten angefallen.