Es ist also als erstellt zu betrachten, dass der Rekurrent C.___ im Juli 2022 an insgesamt zehn Tagen betreut hat. Darauf hinzuweisen bleibt, dass der Entscheid des Kreisgerichtes Y.___ vom 19. Oktober 2021 allein keinen ausreichenden Beweis dafür darstellt, dass die Obhut tatsächlich in dem Umfang ausgeübt worden ist, wie darin festgelegt worden ist. 4.4.3 Zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht von Fr. 10.– pro Tag als Obhutskosten für C.___ ausgegangen ist. Nach den SKOS-RL und dem