4.3 Die Rechtmässigkeit der Anrechnung der Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'000.– ist Gegenstand des Verfahrens DIGS411-630 gewesen. Das Departement des Innern hat im Entscheid vom 22. November 2022 den Rekurs gegen die Verfügung vom 4. Januar 2022 teilweise gutgeheissen und die Sache hinsichtlich der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten zu weiteren Abklärungen betreffend die Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels (Rechtmässigkeit der Auflage) an die Vorinstanz zurückgewiesen (Erw.