Seite 20/31 4.2 Die Vorinstanz hat die finanzielle Sozialhilfe per 30. Juni 2022 eingestellt; die KVG-Prämie (individuelle Prämienverbilligung) hat sie bis Dezember 2022 bereits bezahlt gehabt (vi-act. 344). Im Folgenden ist zu prüfen, ob die Vorinstanz in der Bedarfsberechnung Juli 2022 zu Recht Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'000.– und keine situationsbedingten Leistungen für die Ausübung der Obhut über C.___ berücksichtigt hat.