Im Weiteren bestreitet er die Rechtmässigkeit der berücksichtigten Wohnkosten inkl. Nebenkosten. Zu den weiteren Positionen in der Bedarfsberechnung für Juli 2022 (Grundbedarf, KVG-Prämie, situationsbedingte Leistungen / Besuchsrecht D.___, IV- Rente des Rekurrenten und hälftige IV-Kinderrente für D.___) äussert er sich nicht bzw. nicht substantiiert. Streitgegenstand bildet also die Rechtmässigkeit der Berücksichtigung der Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'000.– und der Nichtberücksichtigung von Obhutskosten für C.___ in der Bedarfsberechnung Juli 2022 und damit verbunden der Einstellung der finanziellen Sozialhilfe per 30. Juni 2022.