3.2 Der Rekurrent beantragt sinngemäss die Aufhebung der Dispositivziffer 1 der angefochtenen Verfügung (act. 3). In der Rekursbegründung macht er geltend, in Bezug auf die Wohnkosten sei die tatsächliche Miete zu berücksichtigen (act. 3 Ziff. 2 und 5). Für C.___ seien für das Jahr 2022 Unterhaltszahlungen verweigert worden. Die Berechnungen seien nicht nachvollziehbar (Fr. 10.– pro Tag, wobei ihm Fahrkosten von Fr. 6.– pro Tag entstünden). Verlangte Listen seien reine Schikane; es sei das Gerichtsurteil anzuwenden. Die Betreuungstage seien zudem zumindest für das Jahr 2022 auch aus den eingereichten Tixi-Abrechnungen ersichtlich (act. 3 Ziff. 3).