Am 6. April 2023 (Versand am 24. April 2023) hat die Vorinstanz über die Wohnkosten ab 1. April 2022 neu verfügt, wogegen der Rekurrent am 5. Mai 2023 beim Departement des Innern erneut Rekurs erhoben hat (Verfahren DIGS411-695). Da die Höhe der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten Gegenstand des Verfahrens DIGS411-695 bildet, ist auf den Rekurs in diesem Punkt ebenfalls nicht einzutreten (zur Berücksichtigung der Wohnkosten inkl. Nebenkosten in der angefochtenen Verfügung vom 19. August 2022 vgl. aber Erw. 4.3).