Die Höhe der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten ist Gegenstand des Verfahrens DIGS411-630 gewesen. Das Departement des Innern hat in diesem Verfahren mit Entscheid vom 22. November 2022 die Sache zu weiteren Abklärungen betreffend die Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels an die Vorinstanz zurückgewiesen. Am 6. April 2023 (Versand am 24. April 2023) hat die Vorinstanz über die Wohnkosten ab 1. April 2022 neu verfügt, wogegen der Rekurrent am 5. Mai 2023 beim Departement des Innern erneut Rekurs erhoben hat (Verfahren DIGS411-695).