1.5 Der Rekurrent beantragt, die Höhe der Wohnkosten sei erneut zu überprüfen, falls im Rekursverfahren (gemeint: DIGS411-630) etwas anderes herauskomme, als dass aufgrund der Obhut über seine beiden Kinder von einem Drei-Personenhaushalt auszugehen sei (act. 3 Ziff. 2 und 5).